Dolmetschen

 

Dolmetscherleistungen (mündliche Sprachdienstleistungen) werden in folgenden Kategorien angeboten:

    • Begleitdolmetschen
    • Konferenzdolmetschen
    • Konsekutivdolmetschen
    • Simultandolmetschen
    • Dolmetschen bei offiziellen Behördenterminen
      (z.B. Standesamt, Jugendamt, …) oder Gerichtsverhandlungen durch einen vereidigten Dolmetscher

 

Simultan-, Konferenz-, Konsekutiv- und Begleitdolmetschen verlangen neben hoher sprachlicher Kompetenz oft auch diplomatisches Geschick und interkulturelles Wissen. Man ist als Dolmetscher/in sehr schnell in einer Situation, in der eine Entscheidung getroffen werden muss, ob und wieweit die Äußerungen einer zu dolmetschenden Person ohne Rücksicht auf Verluste oder in deutlich abgeschwächter Form weiter gegeben werden.

Die Pöbeleien des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi vor dem Europaparlament wörtlich zu übersetzen, war riskant. Da er auf Nachfrage des Angepöbelten diese bestätigte, war eine wörtliche Wiedergabe korrekt und unbedingt geboten.

Andere Situation: ein ehemaliger deutscher Bundespräsident, offentsichtlich bereits dement, empfängt den Höfflichkeitsbesuch eines arabischen Politikers. In dem face-to-face Gespräch, das sich etwas zäh entwickelt, erfährt der Bundespräsident, dass sein Gast früher Landwirt war, woraufhin er meint, ein Gespräch über Schweinezucht führen zu können. Der Dolmetscher hatte in diesem Augenblick die dankbare Aufgabe, einen fiktiven Dialog zwischen den beiden zu erfinden, um diplomatische Peinlichkeiten zu vermeiden. Bei nicht öffentlichen Gesprächen ist eine solche Gesprächsverdolmetschung unter Umständen zulässig, bei in der Öffentlichkeit vor Zeugen stattfindenten Gesprächen eher nicht.

Dolmetscher/innen sind zur strikten Neutralität verpflichtet und werden, wie ein guter Papagei, immer nur das nachsprechen, was ihnen vorgesagt wird, unabhängig von ihrer eigenen Meinung zu dem Gesagten. In der Regel enthalten sich Dolmetscher/innen jeden eigenen Kommentars. Für die Inhalte sind diejenigen, denen die „Worte aus dem Gehege ihrer Zähne entflohen“ (Homer) (nicht zu verwechseln mit Homer Simpson ;-)) selbstverantwortlich.

Tendenziöse Verdolmetschungen überlassen wir gerne Hobby-Dolmetschern, die aus welchen Gründen auch immer, meinen, ihren eigenen Senf in Form einer „Interpretation inplicationelle“ beigeben zu müssen. Eine solche manipulative Verdolmetschung kann auch das Ergebnis mangelnder Sprachkenntnisse sein, ist aber in jedem Fall unprofessionell.

Bei fest gebuchten Dolmetschern/innen werden im Stornierungsfall Ausfallhonorare fällig. Bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin werden 50% des Honorars fällig. Bei Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin werden 75% fällig, bei späterer Stornierung das gesamte Honorar.

 

 

https://www.youtube.com/watch?v=1dZPHruTEaw

Verzweifelter Dolmetscher Papagei Einstein dolmetscht um sein Leben.