EN 15038

 

Die EN 15038 hat im August 2006 die DIN 2345 als Norm für Übersetzungsdienstleistungen abgelöst, und wird in ansehbarer Zeit – vielleicht morgen, vielleicht aber erst in ein bis zwei Jahren – durch die Norm IS 17100 ersetzt.

Die DIN 2345 setzte schwerpunktmäßig auf die eigentliche übersetzerische Tätigkeit während die EN 15038 vor allem Kriterien für das Projektmanagement formuliert.

Den vollständigen Text der EN 15038 kann man käuflich für € 72,10 beim Fachverlag Beuth erwerben.

Seit der Veröffentlichung der EN 15038 gibt es die Möglichkeit, sich bei DIN – Certco registrieren zu lassen. Diese Registrierung beinhaltet eine (Eigen-) Konformitätserklärung, mittels derer man sich selbst verpflichtet gemäß den Bestimmungen der Norm zu arbeiten. Die Einhaltung der Selbstverpflichtung wird nicht überprüft. Es finden keine Audits statt. Man erhält nach Registrierung und Zahlung einer Gebühr (€ 588,00) das Recht das DIN-Siegel zu Werbezwecken zu verwenden.

Die Aussagekraft der Registrierung hinsichtlich der Qualitätsstandards ist als eher gering einzuschätzen. Eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine Sache, sie einzuhalten eine andere (siehe z. B. VW Abgasnormen). Darüber hinaus ist völlig unklar was die Qualität einer Übersetzung ausmacht. Aus diesem Grunde sieht sich die Certco außer Stande Zertifizierungen nach EN 15038 vorzunehmen.

Übersetzen oder translatorisches Handeln ist eine funktional-komplexe, aber auch kreative Tätigkeit. Sie kann nach wie vor nicht von Maschinen, bei allen Fortschritten der KI, geleistet werden. Und das ist auch gut so. Textverarbeitungssysteme sind zwar in der Lage orthographische oder auch einfachere grammatische Fehler zu erkennen, aber bereits bei einem längeren, verschachtelten Satz sind die Anmerkungen mit höchster Vorsicht zu genießen. Cut-tools sind nur ein Hilfsmittel. Rechner haben zwar ein größeres Gedächtnis, auf das man immer wieder zurück greifen kann, sind aber in der kreativen Leistung dem menschlichen Gehirn noch hoffnungslos unterlegen. Computer sind nur Maschinen, die 1+1 schneller zusammen zählen können als der Mensch. Cut-tools wie Trados o. a. können und werden, da wo es sinnvoll ist, eingesetzt.

Um den geeigneten Übersetzer den richtigen, für ihn angemessenen Übersetzungsauftrag zur Bearbeitung zuweisen zu können, ist eine ständige gezielte Analyse und Beobachtung der sprachlichen und fachlichen Fähig- und Fertigkeiten jeder/s einzelnen Mitarbeiterin(/s) erforderlich [wir kennen unsere Pappenheimer! 🙂 ]. Desgleichen müssen die technischen und fachlichen Schwierigkeiten der Ausgangstexte sowie der anzuwendenden translatorischen Prozesse beachtet werden.

Ein/e noch so gute Fachübersetzer/in für juristische Texte ist in der Regel mit der Übersetzung eines medizinischen Gutachtens überfordert und er/sie weiß das auch. Schlimmstenfalls wird das Ganze dann zu einer sogenannten Wörterbuchübersetzung, bei der ungezielt die falschen Fachbegriffe genommen werden. Laienübersetzer, die Leo für ein Wörterbuch halten, sind bei Fachübersetzungen von vornherein zur Produktion von Unfug verurteilt.

Das Translat wird bei uns grundsätzlich in einem Mehrphasenprozess erstellt:

    • Textsortenbestimmung

 

    • Zuweisung an den/die kompetente/n Mitarbeiter/in

 

    • Erstellung des ersten Translats

 

    • fachliche Überprüfung und Korrektur

 

    • stilistische Überarbeitung

 

    • Kontrolle des Translats durch einen Dritten auf fachliche und sprachliche Richtigkeit

 

    • Abgabe an den Kunden zur Freigabe

Diese Art des Projektmanagement sichert einen hohen Qualitätsstandard unserer Arbeit.